FAQ

Spenden und helfen

Spenden überweisen

Wenn Sie uns eine Spende überweisen oder einen Dauerauftrag einrichten möchten, verwenden Sie bitte folgende Angaben:

Spendenkonto:
Deutsche Bank
IBAN DE88 6007 0024 0160 412300
BIC DEUTDEDBSTG

Vergessen Sie bitte nicht, Ihren Namen und die vollständige Adresse unter dem Verwendungszweck anzuführen, wenn wir Ihnen eine Spendenbestätigung für das Finanzamt zuschicken sollen.


DZI Spendensiegel

Project HOPE e.V. erfüllt die Voraussetzungen, die das DZI zur Vergabe des Spendensiegels verlangt:

Selbstverpflichtung
Die Ziele sind in der Satzung festgeschrieben, deren Einhaltung vom ehrenamtlichen Vorstand in Selbstverpflichtung umgesetzt und kontrolliert werden.

Gemeinnützigkeit
Wir sind wegen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Bonn-Außenstadt, StNr.: 206/5890/0631, vom 15.08.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit, weil Project HOPE e.V. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Prüfung
Sowohl das Finanzamt als auch die Kassenprüfer prüfen regelmäßig und eingehend die vorzulegenden Buchhaltungsbelege und -ergebnisse und die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel.

Der Erwerb des Siegels verursacht hohe, jährlich wiederkehrende Kosten und die Antragstellung erfordert viel Zeitaufwand. Der Vorstand hat daher beschlossen, die Arbeit und die Spendengelder direkt den Projekten zukommen zu lassen.


Spendenquittungen

Spenden an Project HOPE e.V. sind steuerlich absetzbar.

  • Für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter EUR 300,- reicht ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.
  • Project HOPE stellt zum Jahresende über die Mitgliedsbeiträge und einmalige Spenden über EUR 300,- Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) aus und sendet diese unaufgefordert zu, wenn die persönlichen Angaben vorliegen.